Betriebsrat
Betriebsrat
Der Betriebsrat arbeitet zusammen mit der Geschäftsführung am Wohl der Mitarbeiter und des Unternehmens.
- Möglich ab mindestens 5 Arbeitnehmern
- Amtszeit ist 4 Jahre
- Alle Mitarbeiter über 16 sind Wahlberechtigt
- Wählbar sind alle Mitarbeiter über 16 die mindesten 6 Monate dem Betrieb angehörig sind
- Muss über die Umstände des Betriebes informiert werden (Insbesondere bei Personalbelangen)
Mitspracherecht 📜
- Themen der Arbeitszeit
- Mehrarbeit
- Maßnahmen zur Kontrolle der Mitarbeiter
- Arbeitsschutz
- Muss vor Kündigung angehört werden (Hat aber keine Entscheidungsgewalt)
- Sozialeinrichtungen