Betriebsrat

Der Betriebsrat arbeitet zusammen mit der Geschäftsführung am Wohl der Mitarbeiter und des Unternehmens.

  • Möglich ab mindestens 5 Arbeitnehmern
  • Amtszeit ist 4 Jahre
  • Alle Mitarbeiter über 16 sind Wahlberechtigt
  • Wählbar sind alle Mitarbeiter über 16 die mindesten 6 Monate dem Betrieb angehörig sind
  • Muss über die Umstände des Betriebes informiert werden (Insbesondere bei Personalbelangen)

Mitspracherecht 📜

  • Themen der Arbeitszeit
  • Mehrarbeit
  • Maßnahmen zur Kontrolle der Mitarbeiter
  • Arbeitsschutz
  • Muss vor Kündigung angehört werden (Hat aber keine Entscheidungsgewalt)
  • Sozialeinrichtungen

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