Betriebsrat

Der Betriebsrat arbeitet zusammen mit der Geschäftsführung am Wohl der Mitarbeiter und des Unternehmens.

  • Möglich ab mindestens 5 Arbeitnehmern, davon müssen 3 wählbar sein
  • Amtszeit ist 4 Jahre
    • Wahlen finden grundsätzlich im Zeitraum vom 1. März - 31. Mai statt
  • Alle Mitarbeiter über 16 sind Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht)
    • Auch Leiharbeiter, wenn diese voraussetzlich länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden.
  • Wählbar (passives Wahlrecht) sind alle Mitarbeiter über 18 die mindesten 6 Monate dem Betrieb angehörig sind
  • Muss über die Umstände des Betriebes informiert werden (Insbesondere bei Personalbelangen)

Mitspracherecht 📜

  • Themen der Arbeitszeit
  • Mehrarbeit
  • Maßnahmen zur Kontrolle der Mitarbeiter
  • Arbeitsschutz
  • Muss vor Kündigung angehört werden (Hat aber keine Entscheidungsgewalt)
  • Sozialeinrichtungen

Links 🔗

Fachinformatiker.de Betriebsrat
Fachadmin.de
ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten : Voraussetungen einer BR-Wahl